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Illegaler Vogelfang in Thüringen"Gefangen wird wie vor hundert Jahren"
Mit grausamen Methoden wird auch in Thüringen immer noch Vogelfang betrieben. Dabei ist Vogelfang in Deutschland streng verboten. Doch für regelmäßige Kontrollen fehlt es in den Naturschutzbehörden an Zeit und Personal. Die Täter bleiben meistens unerkannt.
von Michaela Schenk
Mit mittelalterliche Methoden werden auch heute noch Vögel eingefangen.
In den stockfinsteren Räumen im Keller hingen die Käfige bis unter die Decke. Die Mitarbeiter der Umweltbehörde im Keller glaubten ihren Augen nicht zu trauen. In jedem der kleinen Draht- und Holzgehäuse saßen Finken, Bluthänflinge und Stieglitze. Dasselbe noch mal auf dem Dachboden: Dunkle Tücher, die jeden Sonnenstrahl schluckten und eine Unzahl gefangener Vögel.
Vogelfreunde nennen so etwas Tierquälerei
"Wenn solche Vögel wieder ins Licht dürfen, singen sie besonders schön", stellt Andreas Mehm nüchtern fest. Den Ilm-Kreis-Bediensteten interessiert bei solchen Funden erst einmal, woher die Tiere kommen. Kann der Halter einen Nachweis vorlegen? Stammen diese Vögel aus legalen Züchtungen oder legalen Importen? Oder sind es etwa Wildfänge? Dann wäre es eine Straftat, die mit empfindlichen Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen geahndet werden kann.
Das "Bejagen und Entnehmen von geschützten Arten aus der Natur", auch der Vogelfang ist in Deutschland streng verboten. Doch in Thüringen hat der Vogelfang eine Tradition. "Und diese Tradition lebt fort", sagt der 47-jährige Mehm. Wenige Kilometer von seinem Büro im Landratsamt entfernt, erinnert das Museum Großbreitenbach an die "Vogelstellerei". Vor mehr als hundert Jahren lebten die Menschen hier davon, Vögel zu verkaufen. Stieglitze und Finken sorgten für Abwechslung auf dem regionalen Speiseplan. Diese Zeiten sind eigentlich vorbei. Warum heute Vögel trotz drohender Strafen noch gefangen werden, kann auch in den anderen befragten Landkreisämtern niemand sagen.
Der Ilm-Kreis bekommt jährlich mindestens einen Fall von illegalem Vogelfang auf den Tisch. Der Keller im Landratsamt ist voll mit sichergestellten Netzen, filigranen Schnappfallen und Leimruten. Sie alle ähneln den Ausstellungsstücken im Museum. "Gefangen wird wie vor hundert Jahren", sagt Andreas Mehm. Er selbst kann den Anblick nicht vergessen von einer Heckenrose, in der 15 Leimruten steckten. Die Spitzen sind kaum zu unterscheiden vom echten Gehölz eines Strauches. Perfekte Tarnung für eine heimtückische Falle. Die Spitzen werden mit einer klebrigen Masse präpariert. Ein Vogel, der sich hier niederlässt, kommt nicht mehr weg. Die meisten der betroffenen Vögel versuchen zu fliehen, "bis zur Erschöpfung", aber "sie kleben einfach fest".
Vogelfreunde erwarten Strafen. Doch die Naturschutzbehörden müssen die Täter nicht nur ausfindig machen; für eine Strafe müssen auch zweifelsfreie, belastbare und möglichst gerichtsfeste Beweise beigebracht werden.
Die Täter bleiben meistens unerkannt
Vogelfang und die Jagd geschehen aber im Verborgenen. Auf frischer Tat ertappt wurde in Thüringen offenbar noch niemand. Die Naturschutzbehörden kennen keinen Fall. Vergiftete, erschossene oder in Schlagfallen verendete Greifvögel seien auch eher Zufallsfunde von Pilzsammlern oder Wanderern, heißt es. Doch wer jagt die streng geschützten Greifer? Bussarde, Habichte und der Rote Milan sind bei Hühner- und Taubenzüchtern verhasst. Die Naturschutzbehörden wissen, dass auch in Thüringen Körbe oder Schlagfallen untereinander ausgeliehen und Horste "ausgeschossen" werden, um die der Greifer zu zerstören. Doch auch hier bleiben die Täter meistens unerkannt.
Für eigene Kontrollen fehlt es in den Naturschutzbehörden an Zeit und Personal. Ohne konkrete Anzeigen aus der Bevölkerung bekommen die unteren Naturschutzbehörden in Thüringen nur selten überhaupt Kenntnis vom illegalen Jagen oder der "illegalen Entnahme aus der Natur." Doch die Anzeigen bleiben häufig in den Ämtern stecken. Denn die Naturschutzbehörden in den Kreisen haben gut zu tun. Wenn Stellungnahmen und Gutachten für Straßenbau und Windparkprojekte anstehen, kommen aufwendige und schwierige Ermittlungen im Artenschutz einfach zu kurz.
Vergleichsweise moderate Strafen
Nur wenige der angezeigten Verdachtsfälle gehen an die Staatsanwaltschaften, noch weniger werden vor Gericht gebracht. Das ist das Ergebnis der MDR THÜRINGEN-Umfrage in allen unteren Naturschutzbehörden und den Thüringer Staatsanwaltschaften. Zwischen Mord und Totschlag wirkt ein toter Vogel sicher nebensächlich. Und doch wurmt es engagierte Artenschützer in den Behörden, wenn die Verfahren eingestellt oder mit vergleichsweise moderaten Strafen enden.
Im Landkreis Greiz beispielsweise wurde ein Ehepaar nur zu 650 Euro Bußgeld verurteilt, weil es Stare regelmäßig zwischen einer Hühnerhaus-Fensterscheibe und einem Schutzgitter einklemmte. Lediglich 100 Euro musste ein Mann zahlen, der in einem Netz an seiner Dachrinne mindestens elf Vögel getötet hatte. Im Ilm-Kreis verurteilte ein Amtsgericht einen Wildvogel-Fänger zu 600 Euro Geldstrafe.
"Ich bekomme für eine Katze, der ich auf den Schwanz trete vermutlich eine höhere Strafe, als wenn ich einen Vogel fange", unken Artenschützer wie Andreas Mehm. Die bisher höchste Strafe eines Thüringer Gerichts wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz betrug nach den MDR THÜRINGEN vorliegenden Informationen 5.000 Euro. Damit wurde im Kreis Sömmerda das massenhafte Vergiften von Raubvögeln geahndet. Artenschutz steht einfach nicht im Fokus der Thüringer Strafbehörden.
Dabei gibt es Beispiele, wie mit mehr Bewusstsein und sinnvollen Strukturen Behörden auch ohne mehr Personal im Sinne des Gesetzgebers schlagkräftiger werden. Die Artenschützer in den Thüringer Amtsstuben schauen neidisch nach Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es eine Stabsstelle Umweltkriminalität. Artenschutzbehörden, Naturschützer in der Bevölkerung, Polizei und Staatsanwälte sind hier vernetzt. Mit dem Ergebnis, dass die illegale Jagd auf geschützte Tiere zwar nicht geringer, aber schon deutlich härter bestraft wird.
Die Artenschützer in den Thüringer Behörden wie Andreas Mehm wünscht sich einfach, dass gegen Vogelfänger mehr vorgebracht werden kann, als ein Bußgeld wegen "nicht-artgerechter Haltung", sprich Tierquälerei. Wenn das Gesetz ausgeschöpft würde, dann so seine Hoffnung, würden Fallen tatsächlich nur noch im Museum stehen.
Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2015, 18:00 Uhr
8 Kommentare
8. mattotaupa:
@#3: "Die Vögel sind dafür von Gott erdacht, vom Menschen gefangen zu werden." die aufklärung hat auch nen großen bogen um sie gemacht, oder? "gott" hat aber auch zugelassen, daß menschen gesetze machen, die genau das fangen der vögel verbieten (um "gottes" natur zu schützen). "gott" auch auch die einrichtung einer exekutive und einer judikative zugelassen. handelt "gott" nun widersprüchlich oder unterstellen sie ihm einfach eine absicht, die er gar nicht hatte und begehen damit gotteslästerung?
19.10.2015
10:40 Uhr
7. Joana:
Es ist immer das Gleiche. Deutschland hat ein gutes Tierschutz Gesetz, aber kaum Jemand überprüft, ob es eingehalten wird und wenn Verstöße dem Amtsveterinär gemeldet werden, dann sind ihm die Hände von Seiten seines Arbeitgebers (der Kommune) gebunden und er kann (oder darf) nicht das tun, was eigentlich seine Arbeit wäre und wofür er eingestellt wurde. Es ist enttäuschend zu erleben, dass unser Tierschutz Gesetz oft nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht.
18.10.2015
20:42 Uhr
6. Antonietta:
gegen den Vogelfang !
18.10.2015
10:58 Uhr
5. goliath:
@3: Schade das Sie mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten auf die Welt gekommen sind. Wahrscheinlich ist Gott daran Schuld???
18.10.2015
08:53 Uhr
4. DvD:
Ob gefangen oder aus Züchtung. Vögel in kleinen Käfigen zu halten ist doch abartig. Solche Leute hatten bestimmt eine schwere Kindheit und sollten sich ruhig einmal untersuchen lassen.
18.10.2015
08:34 Uhr
3. Mark:
Die Vögel sind dafür von Gott erdacht, vom Menschen gefangen zu werden. Wie auch in einer Bachschen Kantate steht: nun jedem das Seine.
17.10.2015
21:37 Uhr
2. Bertram in Mainz:
Warum gibt es da nicht einen kräftigen Strafzuschlag für die Tierquälerei? Dazu "Vorsatz" und "niedrige Beweggründe". Als Richter würde ich da alle Möglichkeiten ausschöpfen.
17.10.2015
21:23 Uhr
1. Howard:
Unglaublich! Danke, dass darüber mal aufgeklärt wird. Werde jetzt mit offenen Augen durch den Wald gehen.
17.10.2015
19:35 Uhr
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Schweinemast - Ein jämmerliches Leben auf einem Quadratmeter
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................... Mastschweine sehen nur ein einziges Mal in ihrem Leben Tageslicht: Wenn
sie auf dem Weg zum Schlachthof sind. Dazwischen leben sie in ihrem
eigenen Kot und werden ohne Betäubung operiert. Schlachthöfe sind
effiziente Tötungsfabriken, die Herstellung von Schweinefleisch ein
Geschäft im Akkord. Yoko Rahmun war dabei - von der Empfängnis bis zur
Vergasung der Tiere............
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www.wildtierschutz-deutschland.de: Die Paarungszeit der Füchse ist die Hoch-Zeit der Jäger
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Im Rahmen
sogenannter „Fuchswochen" wird in den Wintermonaten erbarmungslos Hatz auf
den Fuchs gemacht. Tier- und
Naturschutzorganisationen, aber auch kritische Jäger weisen darauf hin, dass es
dafür keinerlei Notwendigkeit gibt: es sind soziale Faktoren, welche die
Bestandsdichte des Fuchses effektiv begrenzen. ..................
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