Freitag, Februar 15, 2013

Newsletter Tierrechte Nr. 3/13 vom 15.02.2013 -

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Zwangsbejagung: Gericht entscheidet zugunsten von Jagdgegnern
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 30. Januar zugunsten der Jagdgegner, die die Jagd auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen. Ab dem 1. April 2013 darf auf ihren Grundstücken – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr gejagt werden. Das Gericht trägt damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rechnung, der im Juni 2012 entschieden hatte, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften aus ethischen Gründen nicht mehr uneingeschränkt dulden müssen. Während die Bundesländer bei der dringenden Modernisierung des Jagdrechts vorangehen, versagt die Bundesregierung bei ihrer Novelle des Bundesjagdgesetzes: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) legte am 19. Dezember einen Gesetzentwurf vor, der das Urteil des EGMR umsetzen sollte. Doch der Entwurf, der die eindeutige Handschrift der Jagdlobby trägt, torpediert das Urteil des EGMR. Mit verschiedenen Regelungen wie einem aufwendigen Verfahren, in dem der Antragsteller “seine ethischen Motive” glaubhaft machen soll, durch die Androhung von Entschädigungszahlungen oder der anteiligen Übernahme von Wildschäden sollen Jagdgegner abgeschreckt werden, ein Verbot zu erwirken.
Sehen Sie dazu auch einen ZDF-Beitrag (ab Minute 5:25) unter:
www.zdf.de/ZDFmediathek
Hier lesen Sie die Pressemitteilung des Gerichtshofes vom 05.02.2013:
www.vgh.bayern.de
Hier können Sie sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung herunterladen unter:
www.tierschutzwatch.de

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