Sonntag, Januar 20, 2013

»Wir haben es satt!« – 25.000 Menschen auf der Straße - Albert Schweitzer Stiftung

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Wildtierschutz Deutschland e.V. - www.wildtierschutz-deutschland.de - harryandanimals@gmail.com - Gmail

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Posted: 19 Jan 2013 07:49 AM PST

Das Ministerium der Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat als Antwort auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsbejagung einen Entwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes vorgelegt. Sowohl aus der Sicht Betroffener als auch vieler Tier- und Naturschutzorganisationen ist dieser vollkommen unzureichend. Lesen Sie dazu nachfolgend den offenen Brief des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim / Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

bei Durchsicht der von Ihrem Ministerium entworfenen Überarbeitung des Jagdgesetzes anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 müssen wir zu dem Schluss kommen, dass Sie bei Ihrer Ausarbeitung offenbar nicht die Positionen der direkt betroffenen Anspruchsgruppe gehört und eingebunden haben: nämlich jene Grundstücksbesitzer, denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich das Recht eingeräumt hat, dass sie die Bejagung ihrer Flächen per Gesetz nicht dulden müssen, sofern sie dies aus ethischen Gründen nicht möchten. Zu jenen Grundstücksbesitzern gehören als landwirtschaftlicher Gemischtbetrieb auch wir. Die zahlreichen Einschränkungen und Bedingungen, die in Ihrem Entwurf an eine jagdliche Befriedung der Flächen geknüpft werden, zeigen, dass hierbei nicht in erster Linie eine klare Umsetzung des Auftrags vonseiten des EGMR im Mittelpunkt stand, sondern vielmehr eine Verwässerung der EGMR-Entscheidung zugunsten der Jagd-Befürworter verfolgt wurde. Diese eindeutig einseitige Sichtweise wird in zentralen Punkten des Gesetzesentwurfes deutlich:

Unverhältnismäßige finanzielle Belastungen für Grundstückseigentümer So wird die Erfüllung eines Menschenrechts nach der Europäischen Menschenrechtskonvention an erhebliche, unverhältnismäßige finanzielle Belastungen gebunden:

Danach sollen wir Schadensersatz an den Jagdpächter bezahlen, damit unsere Grundstücke unmittelbar jagdlich befriedet werden können – und nicht erst nach Ablauf des Pachtvertrags, der in der Regel auf viele Jahre geschlossen wird. Dies kommt einem entgeltlichen Erwerb von Menschenrechten, die eigentlich bedingungsloses Recht darstellen, gleich.

Ebenso sollen wir für alle sogenannten Wildschäden im gesamten zugehörigen Jagdrevier finanziell in Verantwortung genommen werden können. Dies kommt einer Bestrafung für unsere Wahrnehmung von Menschenrechten gleich, die zudem auch wissenschaftlich völlig unbegründet ist, da es keinerlei stichhaltige Beweise dafür gibt, dass eine jagdliche Befriedung unserer Flächen zu vermehrten Wildschäden auf anderen Flächen führen soll. Hinzu kommt, dass eine pauschale Einordnung der Einwirkungen der Wildtiere in ihrem Lebensraum als “Schaden” jeder wissenschaftlichen und unparteiischen Betrachtung entbehrt. Dass im Gesetzestext an dieser Stelle von “Wildschäden” gesprochen wird, zeigt deutlich, dass beim Entwurf nur eine Interessenseite ernsthaft gehört wurde: Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, die die heimischen Wildtiere als Schädlinge betrachten und legitime Natureinwirkungen – vergleichbar mit Wettereinflüssen – entgeltet sehen möchten, sowie Vertreter der Jagdbefürworter, die sogenannte Wildschäden als Legitimation für ihr Handeln voranstellen. Dass diese Einwirkungen der heimischen Wildtiere aus wildbiologischer Sicht und von Seiten des Naturschutzes eine andere Bewertung erfahren, wird in Ihrem Entwurf völlig außer Acht gelassen. Auch wird übergangen, dass ein erhöhter Jagddruck bei verschiedenen Arten in der schlussendlichen Folge sogar die Entstehung und Vermehrung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturflächen zu verantworten hat. Auch hierfür können die Ökologie und Biologie hinreichende Erklärungen geben. Von einem Solidaritätsgedanken hinsichtlich der Wildschadenregulierung kann daher keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich hier bei diesem Entwurf um einen Diskriminierungsgedanken gegenüber Grundstückseigentümern, die einer Bejagung auf ihren Grundstücken aus gutem Grund widersagen möchten.




Ungerechtfertigte Bedingungen für eine Befriedung Weiterhin wird mit den Bedingungen in Absatz (1) postuliert, dass ein Ruhen der Jagd auf Grundstücken

I. den Artenreichtum sowie einen gesunden Wildbestand gefährden könnte,
II. zu übermäßigen Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft führen könnte,
III. den Naturschutz und die Landschaftspflege gefährden könnte,
IV. Tierseuchen stimulieren könnte
und
V. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein könnte.

Diese Szenarios werden allerdings von Ihrer Seite nicht mit belastbaren Argumenten belegt, sondern stellen vielmehr einen Vorwand dar, um das Ruhen der Jagd auf den Grundstücken von Antragstellern ablehnen zu können. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse machen deutlich, dass keines dieser postulierten Gefahrenpotentiale ursächlich mit einem Ruhen der Jagd in Verbindung gebracht werden kann. Darüber hinaus ist eine erneute Abwägung zwischen Allgemeinwohl und unserem individuellen Menschenrecht bei der Antragstellung für das Ruhen der Jagd auf unseren Flächen ohnehin zum einen überflüssig und zum anderen unverhältnismäßig einschränkend, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben jene Interessen, die mit § 6a (1) berücksichtigt werden sollen, bereits in seine Entscheidung hat einfließen lassen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist hinreichend bekannt.

Mangelhafte Zusicherung von Menschenrechten Sollten wir nach all diesen Hürden, die uns für eine schlichte Einhaltung von Menschenrechten in den Weg gestellt werden, letzten Endes ein offizielles Ruhen der Jagd auf unseren Grundstücken erreichen, können wir dennoch nicht beruhigt davon ausgehen, dass unser Menschenrecht gewahrt wird: Denn auch dann kann immer noch eine Jagdausübung angeordnet werden, für welche die Gründe von objektiver und wissenschaftlicher Warte nicht nachvollziehbar sind.

Schlussendlich fragen wir uns, wie eine erfolgreiche Zusicherung von Menschenrechten umgesetzt werden kann, wenn ein Verstoß – sollte sich dieser auch nur “aus Versehen” ereignen – für den Handelnden ohne Folgen bleibt: Denn gemäß der Änderung des Strafgesetzbuches (§ 292 StGB) bleibt es für einen Jäger ohne strafrechtliche Folgen, wenn er auf einem befriedeten Grundstück Tiere erschießt.

Alleine diese Punkte muten äußerst seltsam an, wenn man davon ausgeht, dass die Novellierung des Jagdgesetzes und die damit verbundenen Vorschriften eigentlich im Interesse und für Grundstückseigentümer wie uns, denen eine Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen vom EGMR zugesichert wurde, formuliert sein sollten. Unsere Interessen sehen wir hier mehr als nur unzureichend umgesetzt.

Fragwürdiger politischer Entscheidungsprozess Im Sinne eines demokratischen, pluralistischen Entscheidungsprozesses vermissen wir außerdem, dass Sie Ihren Kollegen im Bundestag keine ausreichenden wissenschaftlichen Begründungen mit diesem Gesetzesentwurf zu Verfügung stellen, um in eigener Abwägung zu einer angemessenen Entscheidung hinsichtlich dieser notwendigen Änderung des Bundesjagdgesetzes zu kommen. Vielmehr erweckt dieser Entwurf bei Unbeteiligten, die mit den Hintergründen nicht vertraut sind, den Eindruck als sei das Ruhen der Jagd eine Gefährdung für Natur und Gesellschaft – was de facto nicht der Fall ist, sondern vielmehr das Gegenteil.

In diesem Sinne möchten wir Sie auf diesem Wege dazu anregen, die wesentlichen Punkte Ihres Entwurfes noch einmal aus den notwendigen anderen Perspektiven zu überprüfen und Ihren Kollegen im Bundestag für die 2. und 3. Lesung im Bundestag objektive Hintergrundinformationen darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Montag, Januar 07, 2013

Hunde und Katzen gegessen - Albert Schweitzer Stiftung

Hunde und Katzen gegessen - Albert Schweitzer Stiftung

Hunde und Katzen gegessen


Veröffentlicht am 6. Jan 2013
Hund und Katze
In der Schweiz werden vereinzelt Hunde und Katzen gegessen. Diese Meldung führte in den letzten Tagen zu einem kleinen Aufschrei in den Medien – sowohl bei uns als auch international.
Hintergrund ist, dass die »Produktion« von Hundefleisch und Katzenfleisch, im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Ländern, in der Schweiz nicht verboten ist, solange nur der Eigenbedarf gedeckt wird. Von diesem Recht machen einige schweizerische Bauern offenbar Gebrauch.
Die Landwirte verteidigen sich mit einem Argument, dem man – zumindest aus Sicht des gängigen Systems – wenig entgegen halten kann: »Dann dürfte man auch keine Schweine essen«. Ein anderer Landwirt findet noch heftigere Worte und verweist auf die Heuchelei einer Gesellschaft, »die sonst nicht genug Fleisch kriegen kann.« Entsprechend hilflos wirkt ein Argument aus dem traditionellen Schweizer Tierschutz: Es gebe genügend Fleisch im Angebot, da müssten nicht auch noch Katzen und Hunde herhalten.
Der Deutsche Bauernverband, der für das Essen von Schweinen und gegen das Essen von Hunden ist, hat die Lage einmal (nicht minder hilflos) sinngemäß so zusammengefasst: Schweine sind Nutztiere und keine Haustiere. Deshalb darf man sie essen.
Noch leben wir in einer Gesellschaft, die solche Worte relativ unreflektiert und ohne zu zögern unterschreiben würde. Doch wie kommt es eigentlich, dass die meisten von uns das Essen der Angehörigen einiger weniger Tierarten für völlig normal halten, während bei anderen Tierarten allein schon der Gedanke daran zu Empörung oder Ekel führt?

Alles eine Frage der Tradition

Zunächst einmal: Die Kategorisierung in essbare und nichtessbare Tiere basiert zu einem großen Teil auf oft überkommenen kulturellen Traditionen, die heutzutage meist nur noch reflektionslos übernommen werden und eine gewisse Willkür nicht verbergen können: In den einen Kulturkreisen gelten Kühe als lecker, in anderen als mehr oder weniger heilig, bei Hunden ist es manchmal anders herum. Schweine sind bei uns traditionell die »Fleischquelle« schlechthin, doch Menschen aus anderen Ländern und Kulturen empfinden das wahrscheinlich ebenso abstoßend wie wir das Essen von Katzen oder Insekten. Nur Hühner und Fische scheinen fast nirgendwo das Glück zu haben, in die Kategorie »nicht essbar« eingeordnet zu werden.

Die Lösung liegt auf der Hand

Wenn wir erkennen, dass die Einteilung der Tiere in »essbar« und »nicht essbar« einzig und allein auf Traditionen beruht, sollten wir nachdenken, denn wir müssen unsere Traditionen regelmäßig hinterfragen, wenn wir uns als Gesellschaft weiter entwickeln wollen. Wenn es keine objektiven Kriterien dafür gibt, Schweine, Rinder und Hühner schlechter zu behandeln als Hunde und Katzen, dann sollten wir damit aufhören. Lassen Sie uns auf Gesellschaften hinwirken, die Ehrfurcht vor allem Leben empfinden! Gesellschaften, die erkennen, dass sich der größte Teil der Konsequenzen aus dieser Ehrfurcht in unseren Kulturkreisen relativ einfach umsetzen lässt, denn bei uns besteht absolut keine Notwendigkeit mehr dafür, Tiere als Nahrungsmittellieferanten zu betrachten.
Gehören auch Sie zu den vielen Menschen, die erkannt haben, dass Traditionen nicht ausreichen, um das Ausbeuten und Schlachten von Tieren zu rechtfertigen? Möchten Sie daraus Konsequenzen ziehen, aber Ihr Leben nicht auf den Kopf stellen? Dann finden Sie auf unserer Webseite »Selbst wenn Sie Fleisch mögen …« alle Informationen, die Sie für den Umstieg zu einer ethischeren Ernährungsweise brauchen.

Sonntag, Januar 06, 2013

Heinz Sielmann Stiftung | Ganzjährig Vögel füttern

Heinz Sielmann Stiftung | Ganzjährig Vögel füttern


Vögel füttern – auch im Sommer, rund ums Jahr!

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, man solle am Winterende die Vogelfütterung einstellen, zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass das ganzjährige Ausbringen von Vogelfutter einen ergänzenden Beitrag zum Erhalt unserer Vogelvielfalt leisten kann. In unserer durch intensive Landwirtschaft geprägten und durch viele „Saubermann-Aktionen“ ausgeräumten Landschaft finden die Vögel auch im Sommerhalbjahr zunehmend weniger Nahrung. Wildkräuter werden auf fast allen Feldfluren intensiv mit Herbiziden bekämpft, Wiesenpflanzen bilden aufgrund frühzeitiger und häufiger Mahd nur noch selten Samen aus. Hinzu kommt, dass Insekten durch Pestizid-Einsatz im Bestand zurückgehen.

Musik zum Entspannen von Santec Music - YouTube

Musik zum Entspannen von Santec Music - YouTube

Phil Carmen: God´s Creation

Phil Carmen: God´s Creation

Donnerstag, Januar 03, 2013

Ernst Walter Henrich: Sollten Tierrechtler gegen Tierschützer oder gar gegen Minderheiten hetzen?


Sollten Tierrechtler gegen Tierschützer oder gar gegen Minderheiten hetzen?
Seit Jahren setze ich mich für Schwächere ein. Dazu gehören Tiere und auch Menschen. Insbesondere trete ich gegen die Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, sexueller und religiöser Orientierung ein. Genau deshalb verurteile ich die Diffamierungen und die Hetze gegen die religiöse Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" (UL) scharf.
Vor einigen Jahren habe ich zusammen mit namhaften Personen der Tierrechtsbewegung die "Gnadenhöfe" von UL besucht, um mir ein eigenes Bild zu machen. Wir trafen auf sehr freundliche Menschen, die vorbildliche Tierschutzarbeit leisten. Die Arbeiten für Tierrechte und den Veganismus, insbesondere durch umfangreiche exzellente Aufklärungsschriften, sind vorbildlich. Wir sind bei unseren damaligen Besuchen weder auf religiöse Themen angesprochen worden, noch wollte man uns für ihre Glaubensrichtung gewinnen. Ganz im Gegenteil trafen wir auf sehr freundliche Menschen, die primär die Tierschutzarbeit im Sinn hatten. Von daher war ich auch nicht überrascht, dass die ehemalige Schauspielerin, ehemalige Landtagsabgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag und engagierte Tierschützerin Barbara Rütting in ein Wohnheim von UL gezogen sein soll.
Das Versandgeschäft "Lebe gesund", dass auch von UL-Tierschützer geführt wird, liefert sehr gute, schmackhafte vegane Produkte. Alles aus meist eigenem "friedfertigem" Bioanbau.
Im Gegensatz zu den grossen Religionen ist das "Universelle Leben" eine wirklich tierfreundliche und aus meiner Sicht auch besonders menschenfreundliche Gemeinschaft. Mögen wir eine Glaubensrichtung und ihre religiösen Führer und ihre manchmal seltsam anmutenden Botschaften auch nicht verstehen, so steht es uns nicht zu, diese Glaubensgemeinschaft zu diffamieren und gegen sie zu hetzen. Wenn Menschen so viel Gutes für Tiere tun, dann setzt man sich mit diesen Menschen zuerst zusammen und bespricht das, was man zu kritisieren hat. Stattdessen wurden nach eigenen Beobachtungen und nach den Schilderungen vieler mir bekannter Personen Tierschützer von UL auf öffentlichen Veranstaltungen angepöbelt und beleidigt. Teilweise werden sie sogar von Veranstaltungen ausgeschlossen, nur weil sie dieser Glaubensrichtung angehören. Schon dies ist unwürdig für einen angeblich ethisch motivierten Tierrechtler.
Warum greift man Menschen an, die exzellente Arbeit für Tiere in Theorie und Praxis leisten, wenn es so viele Tierfabriken, Schlachthöfe, Tierversuchsfirmen und andere Tierquäler gibt? Sollte man sich nicht zuerst einmal auf diejenigen konzentrieren, die Tiere quälen, ausbeuten und töten und oftmals auch Menschen unter unwürdigen Bedingungen zu Niedriglöhnen in Tier- und Schlachtfabriken beschäftigen? Mutet es da nicht seltsam an, wenn angebliche Tierrechtler vorbildlich engagierte Tierschützer öffentlich angreifen, diffamieren und gegen sie hetzen? Was macht das für ein Bild für unbeteiligte Menschen, die auf öffentlichen Veranstaltungen für Veganismus und Tierrechte auf hasserfüllte und pöbelnde angebliche Tierrechtler treffen? Jeder normal deckende Mensch wird sich von der veganen Tierrechtsbewegung mit Abscheu und Ekel abwenden. Die hetzenden angeblichen Tierrechtler müssten dies wissen. Ich frage mich daher immer wieder allen Ernstes, ob dieser hetzende und pöbelnde Mob nicht exzellent getarnte Boykotteure der Tierindustrie sind. Denn einen grösseren Erfolg kann die Tierindustrie nicht erzielen, als so viel Zwietracht und so ein erbärmliches Erscheinungsbild einer streitenden und pöbelnden Tierrechtsszene zu demonstrieren. Für mich sind diese hetzenden Menschen nur angebliche Tierrechtler. Denn entweder sind sie von der Tierindustrie angeheuerte Boykotteure oder sie schädigen wider besseren Wissen durch ihre Hetzerei und Diffamierungen die Tierrechte und damit die Tiere massiv, nur um sich selbst in der Szene zu profilieren.
Der Druck ist teilweise so hoch, sich von UL zu distanzieren, dass einige Tierschützer zwar die Arbeit von Ul exzellent finden, aber aus Angst oder Gruppendruck nicht wagen, UL zu verteidigen. Den Mut sollte man aber haben, sich gegen Unrecht zu stellen. Sollten wir aus der Hetze der Nazis gegen Juden und Zigeuner nicht gelernt haben, dass wir uns gegen jede Diffamierung von Minderheiten stellen sollten, wie hoch auch immer der Preis ist, den wir dafür zu zahlen haben?
Es gehört jedenfalls zu meiner moralischen Verpflichtung nicht nur für Tiere einzutreten, sondern auch für Schwache und Minderheiten. Was für eine absurde Ethik wäre es, sich gegen die Diskriminierung von Tieren zu wenden, aber bei der Diskriminierung von Menschen zuzuschauen oder gar mitzumachen!? Deshalb arbeite ich grundsätzlich nicht mit Personen oder Organisationen zusammen, die Minderheiten diffamieren und gegen sie hetzen. Auf FB lösche ich jeden Beitrag, der Minderheiten wie z. B. UL diffamiert. Hetzer verbanne ich konsequent. Dass sich die Hetzer über mich ärgern und daher auch hinter meinem Rücken gegen mich hetzen, ist mir bekannt. Da ich aber in jeder Hinsicht unabhängig und abgesichert bin, tangiert es mich nicht sonderlich. Ich bin nicht angetreten, um bei allen beliebt zu sein oder in einer Organisation aufzusteigen oder um Spendengelder zu sammeln. Mein Ziel ist allein die vegane Botschaft aus meiner Verpflichtung heraus, für Tiere und Schwächere einzutreten. Auf angebliche Tierrechtler, die gegen Minderheiten und religiöse Tierschützer hetzen (mögen sie nun Boykotteure der Tierindustrie oder nur verwirrte Geister sein) nehme ich keine Rücksicht.
Ich weiss, dass die Tierschutzarbeit von UL bei vielen namhaften Tierrechtlern und Tierrechtsorganisationen einen sehr guten Ruf hat. Mögen noch viele den Mut finden, sich gegen feige Diskriminierungen von verdienten Tierschützern zu wenden! So wie z. B. der Psychologe und bekannte Tierrechtsautor Dr. Helmut Kaplan mit seinem sehr lesenswerten Artikel: "Können UL-Gegner Tierrechtler sein?"
http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/a323.htm